Welche Aufgaben haben die Landesverbände der Krankenkassen?

Damit manche Kassenarten auf Landesebene ihre Aufgaben übernehmen und wahrnehmen dürfen, müssen sie so genannte Landesverbände bilden. Dazu zählen zum Beispiel die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen oder die Innungskrankenkassen. Erst als Landesverbände der Krankenkassen sind diese rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie verfügen über eine Selbstverwaltung und einen hauptamtlichen Vorstand sowie einen ehrenamtlichen Verwaltungsrat. Gibt es aber in einem Land nur eine Krankenkasse derselben Art und kann daher kein Landesverband gegründet werden, bleibt diese Krankenkasse allein bestehen und muss aber neben den eigenen, individuellen Aufgaben auch die Aufgaben eines Landesverbandes übernehmen.

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