Wertpapierdepot

Der Begriff Wertpapierdepot oder auch Wertpapierdepotkonto stammt aus dem Bankwesen. Es dient unter anderem zur Verwahrung sowie zur Abwicklung von Wertpapiergeschäften. Bei Investmentfonds wird die Bezeichnung Anlagenkonto verwendet. Unmittelbar nach der Eröffnung eines Wertpapierdepots wird ein so genannter Depotvertrag abgeschlossen.   Dieser formuliert die rechtlichen Pflichten des Depotverwalters. Laut Vertrag ist das Kreditinstitut dazu verpflichtet, dem Inhaber über die Veränderung seines Depots in Kenntnis zu setzen wie etwa über Bezugsrechte, Einzahlungspflichten, Abfindungs- und Übernahmeangebote. Neben dem Wertpapierdepot gibt es auch noch die Möglichkeit eines geschlossenen Depots. Das Kreditinstitut bietet dem Kunden  lediglich einen Tresor an, in dem er seine Wertpapiere deponieren kann. Heute werden Wertpapierdepots hauptsächlich in elektronischer Form geführt.

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