Der amtliche Markt ist ein ehemals öffentlich rechtlicher Teil der deutschen Wertpapierbörse. Hier dürfen nur Wertpapiere gehandelt werden, die amtlich notiert sind. So genannte Kursmakler werden bestellt, die die Kurse ermitteln und neben den Umsätzen im Kursblatt veröffentlichen. Es handelt sich um öffentlich rechtliche Kursmakler. Der amtliche Markt besteht heute so nicht mehr. Er wurde mit dem geregelten Markt in den regulierten Handel fusioniert, also die deutsche Börse neu organisiert wurde. Dem amtlichen Markt obliegen nun die Zulassungsvoraussetzungen zum regulierten Markt, der einheitlich gültig ist. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen befinden sich im Börsengesetz, der Börsenzulassungsverordnung und der Börsenordnung.
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