Was versteht man unter Namensidentität?

Die Bezeichnung von Kreditinstituten im gesamten EU-Raum wird durch eine europäische Regelung festgelegt. Dies nennt man Namensidentität. Das europäische Gemeinschaftsrecht sowie aufsichtsrechtliche Bestimmungen legen fest, dass ein Kreditinstitut in allen Ländern denselben Namen verwenden darf, wie im Land des Hauptsitzes. Gesetzliche Vorschriften, wie die Bezeichnungen Bank, Sparkasse usw. verwendet werden dürfen, spielen hierbei keine Rolle. Da es allerdings leicht zu Verwechslungen kommen kann, besteht die Möglichkeit, zu den verwendeten Bezeichnungen für die Institute Zusätze anzuhängen, die nähere Erläuterungen diesbezüglich liefern. Diese Regelung gilt im gesamten europäischen Raum, in welchem das Europarecht, bzw. das Gemeinschaftsrecht, zur Anwendung kommt.

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