Die offizielle Bezeichnung des Lohnsteuerausgleichs lautet Arbeitnehmerveranlagung. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, mit welchem zu viel bezahlte Steuern rückerstattet werden. Mit dem Lohnsteuerausgleich erfolgt die Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Einkommens für ein ganzes Kalenderjahr. Bei einem geringeren Jahresdurchschnitt als das tatsächliche Einkommen pro Monat ist mit einer Steuerrückzahlung zu rechnen. Der Lohnsteuerausgleich ist grundsätzlich freiwillig vom Arbeitnehmer selbst durchzuführen. Dies kann auch rückwirkend für die letzten fünf Jahre erledigt werden. Der Lohnsteuerausgleich ist somit ein Verfahren, das für jeden Arbeitnehmer lohnenswert sein kann, da vom Staat zu viel einbehaltene Steuern andernfalls nicht rückerstattet werden.
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