Was versteht man unter Chooser Cap?

Als Chooser Cap bezeichnet man eine vertragliche Vereinbarung. Diese besagt, dass die Zinsobergrenze grundsätzlich auf den EURIBOP Zinssatz festgelegt wird. Allerdings werden die Perioden hierfür aufgeteilt, sodass ein Cap nicht für die Dauer der gesamten Laufzeit gilt. So entstehen Teilzinsperioden, die als Caplet bezeichnet werden. Die Anpassung der Zinsobergrenze wird stetig neu durchgeführt. Es obliegt dem Käufer, diese Absicherung in die folgende Periode mitzunehmen oder nicht. Bei Chooser Cap sind die Absicherungskosten geringer als bei anderen. Außerdem bietet es den Vorteil, dass die Flexibilität positiv für den Käufer ist, wenn es zur Überschreitung der Zinsobergrenze kommt.

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