Was versteht man im Sozialrecht unter Übergangsgeld?

Das Übergangsgeld im Sozialrecht basiert auf dem Sozialgesetzbuch IX und stellt eine finanzielle Stütze für behinderte Menschen bzw. für Menschen, denen eine Behinderung bedrohte, dar. Das Übergangsgeld soll diesen Menschen die Wiedereingliederung ins Leben erleichtern. Dabei stellt es eine Entgeltersatzleistung dar, die Sozialversicherte unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt vor, wann jemand zum Erhalt des Übergangsgeldes berechtigt ist. In erster Linie muss sich diese Person in einer medizinischen Rehabilitation oder einer Maßnahme zur Förderung der Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben befinden. Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach dem Familienstand sowie der Höhe des üblichen Arbeitsentgelts.

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