Was sind die Hauptformen der Patronatserklärung?

Bei der Patronatserklärung unterscheidet man zwei Hauptformen. Bei der weichen Patronatserklärung erklärt der Patron, dass er an der kreditnehmenden Tochtergesellschaft beteiligt ist und die Beteiligung zumindest während der Kreditlaufzeit nicht aufgehoben wird. Die weiche Patronatserklärung ist für den Patron unverbindlich. Der Patron erklärt lediglich, seiner Kontrollpflicht nachzukommen, wodurch die Bank zur Kenntnis nimmt, keine Ansprüche oder Schadenersatzansprüche an den Patron zu stellen. Eine Erfassung ist der Bilanz der Mutterfirma ist nicht vorgesehen. Die harte Patronatserklärung ist wie die weiche Patronatserklärung, allerdings mit dem Zusatz der Ausstattungsverpflichtung bzw. der Liquiditätsausstattungsgarantie des Patrons, wodurch diese Form auch in der Bilanz erfasst wird.

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