Was sind bewertungswichtige Umstände?

Die Beschreibung bewertungswichtiger Umstände findet man in der Verordnung zur Konkretisierung des Verbots der Kurs- und Marktpreismanipulation vom 18. November 2003. Grundsätzlich sind bewertungswichtige Umstände Tatsachen und Werturteile, die Entscheidungen von Anlegern beeinflussen und von Personen genannt werden, die über ein hohes Maß an Börsenkenntnis verfügen. Kurz gesagt sind bewertungswichtige Umstände Informationen und Änderungen von Jahresabschlüssen und Zwischenberichten. Des Weiteren werden auch Unternehmenskennzahlen, Sonderausschüttungen oder Änderungen von Dividenden usw. als bewertungswichtige Umstände bezeichnet. Genau genommen handelt es sich dabei um die Manipulation von Daten, wonach Anleger dazu verleitet werden sollen, auch nicht gewinnbringende Investitionen zu tätigen.

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