Wann spricht man von einer Deckungsprüfung?

Von einer Deckungsprüfung spricht man, wenn nach Abschluss eines Vertrages kontrolliert wird, ob der darin beschriebene Gegenstand bzw. das Recht vorhanden sind. Ebenso wird überprüft, ob bestimmte Vereinbarungen oder Voraussetzungen erfüllt werden. Der Bankensektor sieht die Deckungsprüfung in verschiedenen Bereichen vor. Dazu zählt zum Beispiel der Zahlungsverkehr mit allen Überweisungen und Lastschriften usw., der Wertpapierhandel oder Kauf- und Verkaufsaufträge. Die Deckungsprüfung besteht zum Beispiel daraus, zu prüfen, ob das Guthaben auf dem Konto eines Auftraggebers ausreicht, um die beauftragte Überweisung durchzuführen. Für Jedes Kreditinstitut stellt die Deckungsprüfung eine ordnungsgemäße und kaufmännische Verpflichtung dar, die durchgeführt werden muss.

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