privater Darlehensvertrag

Kredite werden nicht nur von Banken vergeben, sondern in vielen Fällen auch von Privatpersonen. Auch oder sogar gerade dann, wenn sich Darlehensnehmer und Darlehensgeber gut kennen, sollte ein privater Darlehensvertrag aufgesetzt werden. Denn schließlich wollen beide eine Grundlage zur Verfügung haben, auf der der jeweilige Kredit basiert und auf den zurückgegriffen werden kann, wenn es zu Problemen kommen sollte. Ein privater Darlehensvertrag schützt somit die beiden Parteien. Der private Darlehensvertrag ist in der Regel an keine Formvorschriften gebunden. Jedenfalls sollte aber der jeweilige Gesamtbetrag, der Zinssatz und die Laufzeit angegeben werden. Idealerweise wird auch eine fixe Ratenhöhe angegeben, die jedes Monat an den Darlehensgeber zu entrichten ist. Für den privaten Darlehensvertrag können natürlich auch entsprechende Vorlagen verwendet werden. Solche Vorlagen sind beispielsweise im Internet verfügbar. Dort können sie einfach herunter geladen und entsprechend abgeändert werden. Somit kann man bereits existierende Formulierungen verwenden und kann auch wichtige Bestandteile des Vertrages nicht vergessen. Besonders wichtig ist es natürlich, dass beide Vertragsparteien den privaten Darlehensvertrag unterschreiben und auch der Darlehensgeber sowie auch der Darlehensnehmer eine Kopie von dem Vertrag erhalten, um Missverständnissen vorbeugen zu können und auch eine Beweismöglichkeit zu haben, um das eigene Recht durchzusetzen, falls der Vertragspartner gegen die Vertragsrichtlinien verstoßen sollte.

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