Bei Versicherungen ist jene Person die begünstigte Person, die im Versicherungsvertrag eingetragen wird und die Auszahlung erhält. Es ist zwar nicht bei allen Versicherungsverträgen möglich, eine begünstigte Person aufzunehmen, jedoch kann dies bei manchen als Erweiterung vereinbart werden. Bei Lebensversicherungen kann zum Beispiel eine begünstigte Person eingetragen werden, die die Auszahlung erhält. An diese Vereinbarung ist das Versicherungsunternehmen ebenso gebunden wie der Vertragsinhaber. Es ist aber nicht verpflichtend, eine begünstigte Person anzugeben. Wird die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme schließlich ausbezahlt, erhält sie der Bezugsberechtigte. Dies wird von der Versicherung vor der Auszahlung überprüft.
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