Was versteht man unter der Bezugsberechtigung bei Versicherungen?

Mit der Festlegung der Bezugsberechtigung bei bestimmten Versicherungsverträgen, wie zum Beispiel bei der Lebensversicherung, legt der Versicherungsnehmer fest, wer im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung aus dem Versicherungsvertrag erhält. Die Bezugsberechtigung kann für eine oder mehrere Personen erteilt werden, wobei hierfür ein bestimmter Verteilungsschlüssel enthalten sein muss, damit die Leistung entsprechend aufgeteilt werden kann. Legt der Versicherungsnehmer keine Bezugsberechtigung fest, so stehen die gesetzlichen Erben als bezugsberechtigte und begünstigte Personen fest. Die nachträgliche Änderung von festgelegten Bezugsberechtigungen ist jederzeit durch den Versicherungsnehmer möglich, wenn dieser kein unwiderrufliches Bezugsrecht mit der Versicherung vereinbart hat.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Finanzen allgemein

Wie ist deine Meinung dazu?