Wie wird im Versicherungswesen ein Fahrzeuganprall definiert?

Der Fahrzeuganprall ist für die KFZ Haftpflichtversicherung von Bedeutung. Von einem Fahrzeuganprall spricht man, wenn ein Kraftfahrzeug an ein Gebäude prallt und dort Schäden verursacht. Für diese kommt grundsätzlich die KFZ Haftpflichtversicherung auf. Allerdings gilt es darauf zu achten, dass nur der Zeitwert der Gebäudeschäden gedeckt wird. Um die Lücke zum Nennwert zu schließen, wird der Fahrzeuganprall auch in die verbundene Wohngebäudeversicherung integriert. Dadurch hat man die Möglichkeit, nicht nur die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem Neuwert der Gebäudeschäden ersetzt zu bekommen, sondern der Gebäudebesitzer erhält einen zusätzlichen Schutz im Falle einer Fahrerflucht.

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