Was versteht man im Versicherungswesen unter der Vertragsfreiheit?

Wie für alle Schuldverträge stellt die Vertragsfreiheit auch für Versicherungsverträge einen verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz dar. Beide Vertragspartner haben die Möglichkeit, frei darüber zu entscheiden, ob ein Vertrag abgeschlossen oder aufgelöst wird, wobei auch keine Formvorschriften eingehalten werden müssen. Im Versicherungsvertragsgesetz sind allerdings zahlreiche Einschränkungen hinsichtlich der Vertragsfreiheit enthalten. Zu den Merkmalen der Vertragsfreiheit zählen die Abschlussfreiheit, die Inhaltsfreiheit, die Formfreiheit und die Auflösungsfreiheit. Mit den Einschränkungen wird der Schutz des Versicherungsnehmers, aber auch des Versicherers erhöht. Ebenso dienen die Einschränkungen auch als Schutz für mitversicherte Personen oder geschädigte Personen, die im Versicherungsvertrag genannt werden.

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