Was versteht man im Versicherungswesen unter der Abschlussvollmacht?

Mit einer Abschlussvollmacht kann ein Versicherungsvertreter dazu befugt werden, Kaufverträge bzw. Versicherungsverträge rechtswirksam abzuschließen. Der Versicherungsvertreter erhält dadurch die Erlaubnis, mit Kunden und Interessenten entsprechende Verträge aufzusetzen und abzuschließen. Durch die Abschlussvollmacht wird der Versicherungsvertrag allerdings nicht im Namen des Versicherungsvertreters, sondern im Namen des Versicherungsunternehmens abgeschlossen. Damit der Versicherungsvertrag rechtsgültig wird, genügen die Unterschriften der beiden Vertragspartner. Eine separate Zustimmung bzw. Anerkennung durch das Versicherungsunternehmen ist nicht notwendig, damit der Versicherungsvertrag rechtswirksam wird. Das Versicherungsunternehmen erteilt dem jeweiligen Vertreter diese Vollmacht, damit dieser im Namen der Versicherung Verträge mit Kunden abschließt.

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