Wer gilt als bezugsberechtigte Person?

Bei privaten Renten-, Lebens- oder Unfallversicherung wird im Versicherungsvertrag eine bezugsberechtigte Person genannt, die durch den Versicherungsnehmer allein bestimmt wird. Im Versicherungsfall oder wenn die Versicherung regulär abläuft, hat die bezugsberechtigte Person Anspruch auf die Leistung, die im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Der Versicherungsnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, die bezugsberechtigte Person zu ändern. Hierfür darf allerdings kein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart worden sein. Es können auch mehrere bezugsberechtigte Personen genannt werden. Erfolgt keine Nennung einer bezugsberechtigten Person, ist der Versicherungsnehmer selbst der Begünstigte. Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers haben die gesetzlichen Erben Anspruch auf die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Finanzen allgemein

Wie ist deine Meinung dazu?