Wer gilt bei Versicherungen als „Dritter“?

In Versicherungsverträgen wird häufig von Dritten oder dritten Personen gesprochen. Neben den beiden Vertragsparteien, dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer, kann auch eine dritte Person am Versicherungsvertrag beteiligt sein. Dieser Dritte kann, je nach Art der Versicherung, auch die versicherte Person sein, wie dies zum Beispiel bei Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen häufig der Fall ist. Der Versicherungsschutz gilt hierbei für die dritte Person, die als bezugsberechtigte Person ist, die im Versicherungsfall die Versicherungsleistung erhält. In der Sachversicherung wird als Dritter zum Großteil jene Person bezeichnet, die geschädigt wurde. Sie steht in keinem Zusammenhang mit dem Versicherungsnehmer.

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