Was versteht man im Versicherungswesen unter einer Gefahrenerhöhung?

Im Versicherungsvertrag ist konkret jenes Risiko abgesichert, welches namentlich genannt oder entsprechend den Versicherungsbedingungen eingeschlossen ist. Durch bestimmte Umstände kann es dazu kommen, dass eine Gefahrenerhöhung vorliegt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn bei einem Gebäude durch das Aufstellen eines Gerüstes das Einbrechen in die Räume erleichtert wird. Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, die erhöhte Gefahr der Versicherung mitzuteilen, um im Schadensfall Versicherungsschutz zu erhalten. Zeigt der Versicherungsnehmer die Gefahrenerhöhung nicht an, so hat der Versicherer die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Kommt es zum Versicherungsfall, bleibt der Versicherer in diesem Fall leistungsfrei.

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