Was versteht man unter einem Wagniswegfall?

Von einem Wagniswegfall spricht man, wenn der Versicherer seiner Leistungspflicht nicht mehr nachkommen muss und die Versicherung erlischt. Dafür muss das Risiko dauerhaft und vollständig wegfallen, wie es zum Beispiel beim Tod des Versicherungsnehmers, dem Verkauf des Fahrzeuges oder dem Auszug aus der Wohnung der Fall ist. Ausnahmen für den Wagniswegfall gibt es in der privaten Haftpflichtversicherung und in der Wohngebäudeversicherung. Beim Tod des Versicherungsnehmers einer privaten Haftpflichtversicherung bleibt der Versicherungsschutz für die Familie bestehen, bis die nächste Prämie fällig wird. In der Wohngebäudeversicherung wird der Versicherungsvertrag mit dem Grundbucheintrag automatisch an den Käufer übertragen.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Versicherungen

Wie ist deine Meinung dazu?