Gibt es eine Versicherung bei Fahrerflucht?

Ein Unfall mit dem Auto muss der Versicherung gemeldet werden. Begeht der jeweilige Verursacher des Unfalls jedoch Fahrerflucht, so steckt der andere Beteiligte in einer schwierigen Situation. Generell sind Versicherungen nicht dazu verpflichtet, bei Fahrerflucht den Schaden zu bezahlen. In einigen Kfz-Versicherungen kann jedoch auch eine Leistungserbringung der Versicherung bei Fahrerflucht vorgesehen sein.   Dies ist häufig bei Vollkaskoversicherungen der Fall. Dabei bezahlt die Versicherung den Schaden auch bei Fahrerflucht. Allerdings abzüglich des Selbstbehaltes. Die jeweilige Klausel zur Leistung bei einem Unfall mit Fahrerflucht ist im Versicherungsvertrag in einem eigenen Punkt zu finden und wird genau definiert.

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