Was wird als Eigenheimbesitz bezeichnet?

Wird ein Wohngebäude vom Inhaber selbst bewohnt, welches aus maximal zwei Wohneinheiten besteht und sich auf einem Grundstück befindet, das einer natürlichen Person gehört, so spricht man von Eigenheimbesitz. Der Besitzer des Gebäudes bewohnt dieses auch selbst, wobei hier gilt, dass bei zwei Wohneinheiten zumindest eine vom Besitzer bewohnt werden muss. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Angehörige des Besitzers in dieser Wohnung oder Wohneinheit leben. Das Zweite Wohnbaugesetz, WoBauG II, stellt die rechtliche Grundlage hinsichtlich des Eigenheimbesitzes dar. Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten stellen keinen Eigenheimbesitz dar, auch wenn der Besitzer in einer der vorhandenen Wohnungen selbst wohnt.

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