Was wird als Namenspapier bezeichnet?

Namens- oder Rektapapiere sind Wertpapiere, die hinsichtlich ihrer Übertragung eine besondere Form aufweisen. Namenspapiere werden auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt. Stellt jemand ein Namenspapier aus, geht er die Verpflichtung ein, die geschuldete Leistung an die mit Namen genannte Person zu leisten. Die Leistung kann auch an die Rechtsnachfolger erbracht werden. Während Inhaberpapiere auf den Inhaber lauten, lauten Namenspapiere auf eine bestimmte Person. Die Möglichkeit, ein Recht geltend zu machen, hat nur die namentlich genannte Person. Namenspapiere können durch Einigung, Abtretung oder Übergabe übertragen werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt hierfür die gesetzliche Grundlage dar.

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