Was bezeichnet man als Lagebericht?

Im Rahmen von Geschäftsberichten stellt der Lagebericht einen Teil der externen Rechnungslegung dar. Er wird zusätzlich zum Jahresabschluss erstellt. Mittlere und große Kapitalgesellschaften, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaft halten im Lagebericht weitere Informationen zum Jahresabschluss fest. Damit sollen die Verdichtungs- und die Ergänzungsfunktion erfüllt werden. Das heißt, die finanzielle Lage des Unternehmens wird anhand des Jahresabschlusses im Lagebericht zusammengefasst und eventuellen Adressaten werden diese Informationen übermittelt. Das HGB stellt die gesetzliche Grundlage für den Lagebericht dar. Demnach ist beim Lagebericht auch ein Vergütungsbericht enthalten, welcher nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsesetz wesentliche Merkmale von Kontroll- und Risikomanagement aufweisen muss.

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