Was sind Realkreditinstitute?

Privatrechtliche Realkreditinstitute sowie auch öffentlich rechtliche Grundkreditanstalten werden zu den Realkreditinstituten gezählt, die unter die Gruppe der Spezialkreditinstitute fallen, welche es am deutschen Bankenmarkt gibt. Je nach Rechtsform unterliegen Realkreditinstitute auch unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Das Pfandbriefgesetz stellt die rechtliche Grundlage für privatrechtliche Realkreditinstitute dar, zu denen zum Beispiel private Hypothekenbanken oder Schiffspfandbriefbanken zählen. Für die öffentlich rechtlichen Grundkreditanstalten, die sich in öffentlicher Hand befinden, stehen der Staat, das Land, die Gemeinde, Zweckverbände oder andere öffentlich rechtliche Institutionen die Eigentümer oder Träger dar. Sie erhalten Mittel für die Kreditvergabe aus dem Kapitalmarkt, wobei diese vorwiegend aus der Emission von langfristigen Schuldverschreibungen erzielt wird.

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