Was versteht man unter einer engen Verbindung?

Eine enge Verbindung besteht zwischen zwei natürlichen oder juristischen Personen dann, wenn diese durch bestimmte Faktoren miteinander verbunden sind. Im Kreditwesengesetz sind detaillierte Regelungen zu finden. Eine enge Verbindung besteht demnach, wenn zwei Parteien durch Beteiligungen verbunden sind und mindestens 20 Prozent an einem Unternehmen besitzen. Dies gilt auch für Tochterunternehmen oder Treuhänder. Des Weiteren ist eine enge Verbindung dann gegeben, wenn diese durch die Kontrolle verbunden, wie sie zwischen Mutter- und Tochterunternehmen besteht. Auch dauerhaft verbundene Kontrollverhältnisse zwischen zwei oder mehr juristischen oder natürlichen Personen werden nach den Richtlinien als enge Verbindungen angesehen.

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