Was ist ein Gebietsansässiger?

Im Gegensatz zum Gebietsfremden handelt es sich bei einem Gebietsansässigen um eine Person, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Wirtschaftsgebiet hat. Dabei unterscheidet das Außenwirtschaftsgesetz zwischen natürlichen und juristischen Personen. Eine natürliche Person muss seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Wirtschaftsgebiet haben, um als an Gebietsansässiger bezeichnet zu werden. Für juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften ist es erforderlich, den Sitz und die Leitung im Wirtschaftsgebiet zu haben. Zweigniederlassungen und Betriebsstätten von Gebietsfremden sind ebenfalls Gebietsansässige, wenn sich deren Verwaltung und Leitung im Wirtschaftsgebiet befindet. Zweigniederlassungen müssen überdies eine gesonderte Buchhaltung führen, um als Gebietsansässige bezeichnet zu werden.

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