Was versteht man beim Privatkonkurs unter Zwangsausgleich?

Zu Beginn des Insolvenzverfahrens wird ein außergerichtlicher Ausgleich angestrebt, um die offenen Zahlungen begleichen zu können. Ist dies nicht möglich, kann ein Zwangsausgleich erwirkt werden. Hierfür muss der Schuldner einen entsprechenden Antrag, den Konkursantrag, beim Bezirksgericht einreichen. Bei einem Zwangsausgleich muss der Schuldner garantieren, dass er innerhalb von zwei Jahren mindestens 20 Prozent oder innerhalb von fünf Jahren 30 Prozent seiner aktuellen Schulden begleicht. Damit der Zwangsausgleich zustande kommt, müssen über 50 Prozent der Gläubiger das Angebot annehmen. Für den Schuldner bietet der Zwangsausgleich den Vorteil, dass keine Vermögensverwertung stattfindet und Auto, Eigentumswohnung usw. nicht verkauft werden müssen.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Schulden

Wie ist deine Meinung dazu?