Abschlagszahlung

Leider merkt man erst viel zu spät, wenn man überschuldet ist und die Schulden nicht mehr bedienen kann. Nämlich dann, wenn es auch nicht mehr möglich ist, eine vernünftige Zahlungsvereinbarung zu treffen, mit der der Gesamtbetrag doch noch abgedeckt werden kann und die Gläubiger zufrieden gestellt werden können. Wenn die Schulden einfach zu groß sind, um bedient zu werden, kommt es nicht selten zum Konkurs. Hier wird eine gerichtliche Vereinbarung mit den Gläubigern getroffen, um zumindest einen Teil der Schulden zurück zu erhalten. Jedoch hat der Schuldner auch die Möglichkeit, vorher eine außergerichtliche Vereinbarung anzubieten. Häufig wird hierbei eine Abschlagszahlung angeboten. Wenn der Schuldner unverhofft doch zu einem größeren Geldbetrag kommt oder sich diesen auch von Verwandten oder Freunden ausborgen kann, dieser Geldbetrag aber nicht hoch genug ist, um die gesamten Schulden abzudecken, kann der Schuldner versuchen, eine Abschlagszahlung zu leisten. Hierbei bezahlt er seinen Gläubigern einen bestimmten Betrag, der unter der Höhe der eigentlichen Schulden liegt. Wenn der Gläubiger diese Abschlagszahlung akzeptiert, verzichtet er damit auf die Rückzahlung der restlichen Schulden. Der Vorteil für den Gläubiger liegt darin, dass er dadurch vielleicht mehr Geld erhält, als es bei einem Konkursverfahren eventuell der Fall wäre und, dass er das Geld auch sofort erhält.

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