Bei einem Privatkonkurs wird der Versuch gestartet, eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger zu erzielen. Hierfür erhält man Unterstützung von der Schuldnerberatungsstelle. Bringt dieser Ausgleichsversuch keinen Erfolg, wird der Insolvenzantrag gestellt. Zugleich wird auch ein Antrag zur Eröffnung des Sanierungsplanverfahrens, des Zahlungsplans und des Abschöpfungsverfahrens gestellt. Kann kein einvernehmlicher Sanierungsplan erstellt werden, kommt es zur Vermögensverwertung und es wird versucht, einen Zahlungsplan zu entwerfen. Im Zuge der Vermögensverwertung wird sämtliches Vermögen verkauft. Daher stellt der Sanierungsplan einen wichtigen Punkt beim Privatkonkurs für den Schuldner dar. Der letzte Schritt beim Privatkonkurs ist das Abschöpfungsverfahren, welches die Restschuldbefreiung zum Ziel hat.
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