Zwangsausgleich

Der Zwangsausgleich ist die letzte Möglichkeit für verschuldete Menschen. Wenn der außergerichtliche Ausgleich nicht mehr möglich ist bleibt nur noch der Web über den Zwangsausgleich. Wo wird der Zwangsausgleich beantragt? Der Zwangsausgleich wird beim jeweiligen Bezirksgericht in der Form eines Konkursantrages gemacht. Es wird versucht über den Konkursantrag, einen Zwangsausgleich zu erreichen. Grundvoraussetzungen für einen Zwangsausgleich ist, dass der Schuldner innerhalb von 2 Jahren seinen Gläubigern, mindestens 20 Prozent der noch offenen Forderungen (Schulden) oder 30 Prozent der offenen Forderungen innerhalb von 5 Jahren zurück bezahlt. Zustimmung muss erfolgen Wenn der Antrag auf einen Zwangsausgleich gemacht wird, muss ein Großteil der Gläubiger dem Antrag zustimmen. Erreicht der Schuldner keine Übereinkunft mit den Gläubigern, so kann kein Zwangsausgleich gemacht werden. Vorteile durch Zwangsausgleich Für den Verschuldeten hat der Zwangsausgleich den großen Vorteil dass er sein Vermögen wie Auto, Eigentumswohnung oder andere Wertgegenstände erhalten bleiben. Kein Zwangsausgleich Kommt kein Zwangsausgleich zu Stande, so werden sämtliche Wertgegenstände und Vermögen seitens des Gerichtes für die Schuldenzahlung verwendet bzw. verkauft. Nach dieser Verkaufsmaßnahme wird der daraus erzielte Gewinn für die Schuldenzahlung aufgewendet. Für die noch verbleibenden und offenen Schulden wird im weiteren Verlauf ein Zahlungsplan erstellt mit den Gläubigern.

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