Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für den geregelten Markt?

Um zum regulierten Markt nach der Neuorganisation der Deutschen Börse zugelassen zu werden, müssen nunmehr die Zulassungsvoraussetzungen des geregelten Marktes erfüllt werden. Zunächst ist es erforderlich, einen Unternehmensbericht vorweisen zu können. Der Emittent sowie ein Emissionsbegleiter müssen einen Antrag auf die Zulassung zum Börsenhandel stellen. Der Emittent muss nachweisen, dass er in fachlicher Hinsicht geeignet und zuverlässig ist. Das Emissionsvolumen muss mindestens 250.000 Euro betragen, wobei mindestens 10.000 Aktien ausgegeben werden müssen. Hinsichtlich der Publizität ist es vorgeschrieben, über eine vereinfachte Ad-hoc Publizität zu verfügen. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, wird man zum regulierten Handel zugelassen.

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