Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung zum regulierten Handel erfüllt sein?

Damit ein Unternehmen zum regulierten Markt zugelassen wird, muss es seit mindestens drei Jahren bestehen. Für die Aktien bzw. das Eigenkapital muss ein voraussichtlicher Kurswert von 1,25 Euro geschätzt werden. Das Eigenkapital wird nur dann herangezogen, wenn Schätzungen bezüglich der voraussichtlichen Kurswerte nicht möglich sind. Mindestens ein Viertel der ausgegebenen Aktien muss ans Publikum verteilt werden, also ein Streubesitz von 25 Prozent muss vorliegen. Das Zulassungsprospekt muss vorhanden sein. Des Weiteren müssen mindestens 10.000 Aktien emittiert werden und das Unternehmen unterliegt der Pflicht zur umgehenden Veröffentlichung sowie der Börsenzulassungspublizität.

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