Was wird als amtlicher Handel bezeichnet?

Die Bezeichnung Amtlicher Handel wird heute nicht mehr verwendet. Früher wurde damit der amtliche Markt beschrieben, der an der deutschen Wertpapierbörse ein ehemaliges Börsensegment war. Der Amtliche Handel wurde am 1. November 2007 gemeinsam mit dem Geregelten Markt zum Regulierten Markt. Der Amtliche Handel unterlag dem Börsengesetz, nach welchem an der Börse gehandelte Wertpapiere zum Regulierten Markt zugelassen werden müssen. Seit 1. November 2007 gelten die Zulassungsvoraussetzungen für den Amtlichen Markt, welche ein Mindestalter von drei Jahren für Unternehmen besagen. Außerdem müssen ein bestimmter voraussichtlicher Aktienkurs, ein bestimmter Streubesitzanteil sowie ein Zulassungsprospekt vorgelegt werden.

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