Was ist eine Abwehrmaßnahme?

In der Finanzwelt gibt es Abwehrmaßnahmen, auch opt out genannt, vor allem bei Übernahme Angeboten. Hierbei bedeutet dies, dass die zu übernehmende Gesellschaft im Hinblick auf ein Angebot für die Übernahme dies abzuwehren versucht. Die BaFin prüft derartige Übernahmeangebote hinsichtlich der Korrektheit, da bei Übernahmen auch Rechte von Aktionären, Banken oder anderen Marktteilnehmer betroffen sein können. Damit eine Übernahme stattfinden kann, muss man sich an die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz halten. Die Abwehrmaßnahme ist eine von zu übernehmenden Gesellschaften (der Zielgesellschaft) eingesetzte Gegenwehr, dass die Übernahme nicht zustande kommt. Die Gründe für eine Übernahme können vielfältig sein.

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