Was versteht man unter einer Scheintransaktion?

Aufsichtsrechtlich gesehen sind Scheintransaktionen nicht erlaubt. Das heißt, es ist verboten, mit einem Kontrakt mehrere Käufe und Verkäufe durchzuführen, welche an einer Börse und an einem Termin abgewickelt werden. Mit diesen Scheintransaktionen beabsichtigt man, andere Marktteilnehmer auf diesen Teilmarkt aufmerksam zu machen und ihn dazu zu bewegen, in diese mit einzusteigen. Scheintransaktionen dienen dazu, die Umsätze durch kurzfristige starke Anstiege zu manipulieren, wodurch andere Marktteilnehmer dazu angeregt werden, auch Investitionen in dieses Geschäft zu tätigen. Heute werden Scheintransaktionen kaum noch durchgeführt, da es aufgrund strenger Kontrollen kaum noch möglich ist. Kontrollorgane sind die Aufsichtsbehörden.

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