Was versteht man unter Verjährung?

Im Allgemeinen können bestimmte Rechte innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Erfolgt die Geltendmachung nicht innerhalb dieser Frist, sind etwaige Forderungen oder Ansprüche verjährt. Die Verjährung ist in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich lange.  Das Privatrecht sieht generell eine Verjährungsfrist von drei Jahren vor. Handelt es sich um rechtskräftige Ansprüche oder gerichtliche Vergleiche, beträgt sie 30 Jahre. Auch bei familien- und erbrechtlichen Ansprüchen sind es 30 Jahre. Bei strafgerichtlichen Angelegenheiten unterscheidet man zwischen der Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung, wobei Mord oder Völkermord überhaupt nicht verjähren. Für steuerrechtliche Forderungen und Ansprüche gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.

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