Was versteht man unter einer Überschussbeteiligung?

Durch eine Überschussbeteiligung können Versicherungsnehmer von langfristigen Personenversicherungen an den Überschüssen, die im Versicherungsgeschäft entstehen, beteiligt werden. Dafür ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, erwirtschaftete Überschüsse aus dem Geschäft nicht der Wirtschaft zuzuführen, sondern zu bestimmten Teilen an die Kunden weiter zu geben. Die Überschussbeteiligung wird vor allem bei Lebens- und Krankenversicherungen vereinbart. Um ein Recht auf die Überschussbeteiligung zu haben, wird dies im Versicherungsvertrag, der gleichzeitig die Rechtsgrundlage darstellt, vereinbart. Ein Ausschluss von der Überschussbeteiligung kann nur dann erfolgen, wenn dieser ausdrücklich und transparent im Versicherungsvertrag angeführt ist. Wie die Aufteilung des Überschusses erfolgt, legt der Vorstand fest.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Versicherungen

Wie ist deine Meinung dazu?