Was versteht man unter einer Ersatzleistung?

Im Versicherungswesen spricht man von einer Ersatzleistung, wenn der Versicherer im Schadensfall die Leistung erbringt, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Die Ersatzleistung wird individuell festgelegt, wobei sich deren Höhe nach der vereinbarten Versicherungssumme, der Deckungssumme, dem Versicherungswert und der tatsächlichen Höhe des Schadens orientiert. Die Versicherungen leisten die Ersatzleistung grundsätzlich in Form von Geld, wobei es Ausnahmen gibt. Die Bemessungsgrundlage für die Ersatzleistung stellen der Zeitwert, der Wiederbeschaffungswert oder der Neuwert dar. Dies ist abhängig von der jeweiligen Versicherungssparte, da es Abweichungen von Sparte zu Sparte gibt. Die Höhe der Ersatzleistung legt der Versicherer fest.

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