Was versteht man unter Amtshaftung?

Der Begriff Amtshaftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Dabei handelt es sich um die Haftung eines Staates für Bedienstete. Auch für öffentliche Körperschaften gilt die Amtshaftung. Die Amtshaftung stellt eine Versicherung für staatliche Bedienstete oder andere Amtsträger dar. Wird eine Amtspflicht schuldhaft verletzt und entsteht dadurch ein Schaden, so wird hierfür der Staat oder eben die öffentliche Körperschaft zur Haftung herangezogen. Bei einer fiskalischen Amtshandlung, also im privatrechtlichen Bereich, durch den Amtsträger gelten die § 31 und 831 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das EU-Recht sieht vor, dass die Amtshaftung auch Verstöße gegen das EG-Recht gültig ist.

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