Kreditgesetz

Sämtliche rechtliche und gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen, die Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Finanzaufsichtsbehörde oder Finanzunternehmen berücksichtigen müssen, werden im Kreditwesengesetz festgehalten. In diesem Gesetzeswerk findet man alles zum Thema Geld, Darlehen und Kredit. Hauptsächlich kommt dem Kreditwesengesetz jedoch lediglich von der kreditgebenden Seite eine wichtige Bedeutung zu. Für die Kreditnehmer von großem Interesse sind das Bürgerliche Gesetzbuch und die Preisabgabenverordnung. Die Paragraphen 488 und 489 vertreten die Interessen des Kreditnehmers. Der Paragraph 488 des Bürgerlichen Gesetzbuches beinhaltet die Pflichten des Kreditgebers, welche beim Darlehensvertrag gelten. Hingegen regelt der Paragraph 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Möglichkeiten der ordentlichen Kündigungen bei Krediten durch den Darlehensnehmer.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Finanzlexikon

Wie ist deine Meinung dazu?