Was ist oder war der Rediskontsatz?

In der Zeit von 1948 bis 1998 war der Rediskontsatz, auch als Diskontsatz bezeichnet, jener Zinssatz der Deutschen Bundesbank, der für das Diskontgeschäft gültig war. Das heißt, der Rediskontsatz war beim Wechselgeschäft jenes Entgelt, welches die Bank an die Zentralbank zahlte, wenn ein Wechsel verkauft wurde und kurzfristig Liquidität bereitgestellt werden musste. Der Rediskontsatz wurde vom Nominalbetrag des Wechsels abgezogen, wodurch die Liquidität der Geschäftsbank verringert wurde. Am 1. Jänner 1999 wurde der Rediskontsatz aufgrund des Diskontsatz Überleitungs Gesetzes durch den Basiszinssatz ersetzt. Mit 1. Jänner 2002 wurden beide vom Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches abgelöst.

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