Was ist die Fakultativklausel?

Die Fakultativklausel stellt eine Alternativklausel bei Überweisungen dar, die früher von Kreditinstituten angewandt wurde. Sie galt als ein sehr wichtiges Instrument, welches Kreditinstitute für die Absicherung der Portfolios verwendeten. Damit ist gemeint, dass mit der Fakultativklausel dem Kreditinstitut das Recht einräumte, für Überweisungen von Bankkunden, die mehrere Konten bei der Bank hatten, auch ein anderes Konto zu verwenden, als vom Kunden angegeben wurde. Da hierbei die Gefahr eines Verzögerungsschadens besteht, darf die Fakultativklausel heute nicht mehr angewandt werden. Aber auch im Bereich des Wahlrechts in der EU findet man die Fakultativklausel, wobei deren Anwendung hier erlaubt ist.

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