Was besagt das Verbraucherkreditgesetz?

Im Jahr 1990 wurde das Verbraucherkreditgesetz beschlossen, welches die Verbraucher im Kreditgewerbe Sicherheiten bieten soll. Seit 1. Jänner 1991 ist es in Kraft. Das Verbraucherkreditgesetz wird für alle Kreditverträge und Kreditvermittlungsverträge angewandt. Dadurch werden Verbraucher vor allem vor missbräuchlichen Bedingungen in Kreditverträgen geschützt. Des Weiteren können Wettbewerbsverzerrungen im Kreditbereich vermieten werden. Das Verbraucherkreditgesetz regelt zum Beispiel auch Formvorschriften, Widerrufsrechte usw., sowie auch, für welche Kreditverträge es nicht angewandt werden darf. Dazu zählen zum Kreditverträge, die für Zahlungsaufschübe von bis zu drei Monaten aufgestellt werden. Mit 31. Dezember 2002 wurde das Verbraucherkreditgesetz aufgehoben und seitdem kommt das Bürgerliche Gesetzbuch im Kreditwesen zur Anwendung.

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