Was ist die Abschlussprüferaufsichtskommission?

Die Abschlussprüferaufsichtskommission, kurz APAK, übernimmt die Aufsicht über Wirtschaftsprüferkammern und Abschlussprüfer, wobei ihre Tätigkeit unabhängig, öffentlich und fachbezogen ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie steht über der APAK, die eine nicht rechtsfähige Personengemeinschaft ist. Die Wirtschaftsprüferordnung WPO stellt die gesetzliche Grundlage der APAK dar. Die APAK übernimmt die Aufsicht über zahlreiche Sektoren. Dazu zählen Wirtschaftsprüferexamen und Prüfungen als vereidigte Buchprüfer, Eignungsprüfungen, Bestellung von Wirtschaftsprüfung, Anerkennung von Prüfungsgesellschaften, Registrierung, Berufsaufsicht, Qualitätskontrolle usw. Bei grenzüberschreitenden Vorgängen kommt es zur Zusammenarbeit der APAK mit den jeweils zuständigen Stellen im Ausland. Zur effektiven Realisierung der Ziele erhält die APAK Befugnisse von der Wirtschaftsprüferordnung.

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