Versicherungsvermittler-Register

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag führt seit Mai 2007 ein zentrales Versicherungsvermittler-Register, in welches jeder selbständige Versicherungsvermittler eingetragen werden muss.   Dieses Register dient dazu, die Zulassung des Versicherungsvermittlers und den Umfang der zugelassenen Tätigkeit des Vermittlers zu überprüfen sowie auch in welchem Land der EU der Vermittler tätig sein darf. Das Versicherungsvermittler-Register soll vor allem Versicherungsnehmern, Versicherungsunternehmen und ausländischen Behörden Informationen liefern. Um dies zu ermöglichen, ist es öffentlich einsehbar. Das Einsehen in das Register ist über das Internet kostenlos oder kann schriftlich von IHK angefordert werden. Hierbei fallen allerdings Gebühren an. Kommt es durch irgendwelche Umstände zu einer Änderung von Daten des Eingetragenen, so müssen diese unverzüglich der IHK mitgeteilt werden.

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