Zinsgleitklausel

Häufig wird bei Anlageplänen, aber auch bei Krediten eine Zinsgleitklausel vereinbart. Durch diese Klausel wird der jeweilige Zinssatz festgelegt. Hierbei orientiert sich der jeweilige Zinssatz des zugrunde liegenden Vertrages an einer bestimmten, definierten Bezugs- oder Referenzgröße. Meist handelt es sich bei dieser Referenzgröße ebenfalls um einen Zinssatz wie den Leitzinssatz oder aber auch um EURIBOR oder LIBOR. Die Zinsgleitklausel legt fest, dass sich der Zinssatz des jeweiligen Vertrages immer entsprechend der vereinbarten Referenzgröße verändert. Wird somit der EURIBOR als Referenzgröße in der Zinsgleitklausel vereinbart und dieser verändert sich während der Laufzeit, so verändert sich auch der Zinssatz des Kredit- oder Anlagevertrages dementsprechend. Der Zinssatz für den eigentlichen Vertrag unterscheidet sich in der Regel von der Referenzgröße und ist meist einige Prozente höher als dieser. Dennoch verändert er sich bei vereinbarter Zinsgleitklausel in gleichem Maße wie die Referenzgröße. Erfährt die Referenzgröße beispielsweise eine Erhöhung um ein Prozent, so wird auch der Zinssatz des Vertrages um genau ein Prozent erhöht. Dadurch bleibt der Abstand zur Referenzgröße auch weiterhin gleich groß. Wenn die Referenzgröße wieder um z.B. 2 Prozent sinkt, so sinkt auch der Zinssatz für den Vertrag um genau 2 Prozent. Gerade bei Kreditverträgen versucht die Bank durch die Zinsgleitklausel ihre Gewinnspanne immer gleich hoch zu halten.

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