Wohnwagenversicherung – die Auswahl des Partners ist ausschlaggebend

Bei einer Wohnwagen Versicherung spielen verschiedene Kriterien eine Rolle, denn diese Versicherung wird etwas anders gehändelt als die Kfz-Versicherung. Der Versicherer verlangt nur einige wenige Angaben und zwar: entweder Neuwert oder aber Zeitwert des Wohnwagens sowie das Baujahr und die Erstzulassung. Auch das zugelassene Gesamtgewicht muss angegeben werden. Ferner ist für die Berechnung der Versicherungsprämien ausschlaggebend, ob der Wohnwagen teil- oder vollkasko- versicht werden soll. Die Höhe der Selbstbeteiligung (hier besteht die Möglichkeit mit oder ohne SB), sowohl bei der Teilkasko- als auch bei der Vollkaskoversicherung wirkt sich natürlich auf die Versicherungsprämie aus. Eine Haftpflichtversicherung ist ein unumgängliches muss. Da in der heutigen Zeit das Wort Sparen eine sehr große Rolle spielt, sollte der Versicherungsnehmer Preisvergleiche anstellen und das Preis/Leistungsverhältnis der Versicherungsgesellschaften in Bezug auf die Wohnwagenversicherung gegenüber stellen. Nimmt man mit dem Versicherer seines Kfz Kontakt auf, wird dieser natürlich seine Konditionen in den so genannten Vordergrund stellen, um den Versicherungsnehmer zu überzeugen, dass diese Versicherung einzigartig ist. Aber das trifft nicht immer zu. Um einen Überblick über die Prämien und Leistungen der einzelnen Versicherungen zu erhalten, bedient man sich am besten des Internets (Zu empfehlen sind hier die Vergleiche & Versicherungen von Versicherungsarchiv.de). Hier hat man die Möglichkeit mit einem Vergleichsrechner schnell und unkompliziert eine Versicherung zu finden, die den Vorstellungen der Versicherungsnehmer entspricht. In diesem Vergleichsrechner gibt man alle benötigten Angaben an, an die man Schritt für Schritt herangeführt wird, ein. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten erhält man eine Gegenüberstellung von Versicherungen und deren Konditionen. Nach eingehender Prüfung der Versicherungsleistungen und der Versicherungsprämie kann man direkt am Bildschirm einen Versicherungsvertrag abschließen. Die Versicherungspolice wird wenige Tage später per Post zugestellt. Alles weitere, wie Versicherungsdoppelkarte (auch unter dem Begriff Deckungskarte bekannt), die grüne Versicherungskarte (fürs Ausland) kann nun angefordert werden. Egal, für welche Zahlungsweise (ob monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung) man sich entscheidet; in jedem Fall wird eine Einzugsermächtigung für die jeweilige Versicherungsprämie von den Versicherern gefordert.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Versicherungen

Wie ist deine Meinung dazu?