Was versteht man unter Wahltarife?

Mit Wahltarifen besteht die Möglichkeit, Versicherungstarife zu wählen, die auf die individuelle Situation und Bedürfnisse des Versicherungsnehmers ausgerichtet sind. Wahltarife werden von der gesetzlichen Krankenversicherung für Versicherungsnehmer auf freiwilliger Basis angeboten. Durch Optionen hat der Versicherte die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen zu vereinbaren. Bei Wahltarifen erhalten Versicherte, die keine Leistungen aus der Krankenkasse beziehen, eine Prämie, wobei maximal ein Zwölftel der gezahlten Beiträge pro Kalenderjahr gewährt wird. Die Tarife für besondere Versorgungsformen, Kostenerstattung, Kostenübernahme für Arzneimittel, Krankengeld für bestimmte Personenkreise usw. sind weitere Vereinbarungen, die bei Wahltarifen in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung den Bedürfnissen entsprechend gewählt bzw. angepasst werden können.

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