Was ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Jeder Erwerbstätige muss Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Ausschlaggebend für die Höhe dieser Beiträge ist das Einkommen. Es gibt aber bestimmte Einkommensobergrenzen, die für die Berechnung der Beiträge gelten. Dies wird als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet. Die Beiträge werden nur bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze eingehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem jährlichen Bruttoarbeitsentgelt der Arbeiternehmer bzw. die Arbeitnehmerin Beiträge für die Pflichtversicherung aus der GKV eingehoben werden. Liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, steht es dem Arbeitnehmer frei, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung versichern zu lassen.

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